Urteil aus Leipzig: Meinungsfreiheit gilt auch für München
Zu seinem juristischen Sieg über den Versuch, der Stadt München, Israelkritik zu verbieten, veröffentlicht Klaus Ried, Mitglied des Deutschen Freidenker-Verbandes, eine Pressemitteilung
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat heute die Revision der Stadt München gegen ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) vom 17. November 2020 zurückgewiesen, nach dem die Stadt einen Veranstaltungsraum für eine Diskussion über einen Stadtratsbeschluss von 2017 vermieten muss. Der Stadtrat hatte mit diesem Beschluss versucht, eine Vermietung von Räumen auszuschließen, wenn bei einer Veranstaltung möglicherweise Forderungen gestellt werden könnten, die eine Änderung der israelischen Besatzungspolitik zum Ziel haben.