Kunstfreiheit für Uwe Steimle!
Im Zweifelsfall für den Angeklagten!
Veröffentlicht am 17.07.2026 auf weltnetz.tv
Gegen den Kabarettisten Uwe Steimle soll ernsthaft wegen „Aufruf zu einer Straftat“ ermittelt werden (siehe: dpa, Die Welt 15.7.26).
Ihm wird mit existenziellen Strafen gedroht. In dieser Zeit der Cancel-Culture, die von oben unser Land auseinander reißt, wollen wir hingegen im Sinne der Demokratie jeglicher Form behördlicher Einschüchterung widerstehen:
Wehret den Anfängen!
Uwe Steimle ist Satiriker (weder Propagandist für eine Partei, für eine Zensurbehörde noch für eine regelmäßige Mainstream-Sendung). Für ihn gilt die „Freiheit der Kunst“ (Artikel 5; Abs. 3 GG) sowie: „Eine Zensur findet nicht statt.“ (Art. 5, Abs.1, Satz 3).
Wir sehen es wie das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 11.12.2025 – 1 BvR 986/25): Ist die mehrdeutige Interpretation einer Aussage möglich, gilt immer diejenige, die vom Grundgesetz gedeckt ist:
Im Zweifelsfall für den Angeklagten!
(Besonders, wenn einer mutig gegen die Obrigkeit spricht!)
Hier unterschreiben: https://team-marcus.de/2026/07/17/kunstfreiheit-fuer-uwe-steimle/
Erstunterzeichner:
- Prof. Dr. Justus Frantz (Dirigent, Pianist)
- Yann Song King (Liedermacher)
- Tino Eisbrenner (Liedermacher)
- Holger Willanzheimer (Mitglied Netzwerk kritische Richter u. Staatsanwälte)
- Dr. Diether Dehm (Autor, Komponist)
- Dr. Ulrich Barnickel (Bildhauer)
- Harald Schindel (Schauspieler)
- Patrik Baab (Publizist)
- Klaus Hartmann (Publizist, Freidenker)
- Klaus Dieter Böhm (Medienunternehmer, Publizist)
- Marion Schneider (Autorin, Unternehmerin)
- Reiner Kröhnert (Kabarettist)
- Prof.- Dr. med. Klaus-Dieter Kolenda, Arzt und Autor
- Dr. Marcel Luthe (Anwalt und Publizist)
- Ulrike Göking (Kulturschaffende)
- Dr. Marianne Linke (Sozialministerin a.D.)
- Dr. med. Andreas Jost (Arzt)
- Dr. med. Ellis E. Huber (Arzt)
- Jens Fischer-Rodrian (Musiker)
- Dr. Hauke Ritz (Publizist, Historiker)
Bild oben: KI-generiert. Übernommen von Weltnetz.tv
