Auf dieser Webseite findet Ihr Beiträge zum Thema: Trennung von Staat und Kirche.
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Bundespräsident Köhlers göttliche Amtsauffassung *"Gott halte seine Hand schützend über uns alle und unsere gemeinsame Welt. Gott segne unser Deutschland."* Mit diesen Worten endete die Dankesrede von Horst Köhler anlässlich seiner Wiederwahl zum Bundespräsidenten. Ein "Präsident aller Deutschen" hört sich anders an. Das fand auch Bert Steffens aus Andernach, der sich mit kritischen Fragen an Köhler wandte. Er sieht eine "schleichende Aushöhlung" des Grundrechts nach Art. 4 des Grundgesetzes "Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich" durch die präsidialen Äußerungen. Doch an Köhlers Bürovorsteher prallten alle Argumente ab, der nach dem Motto zu antworten scheint: je begründeter argumentiert wird, um so verschlossener und einsilbiger wird er. Seinen Amtseid leistete der Bundespräsident auf das Grundgesetz und damit auch auf den einfachen Rechtssatz aus dem Artikel 137 Abs. 1 WRV (Reichsverfassung vom 11.08.1919): "Es besteht keine Staatskirche". Dieser Rechtssatz ist im Grundgesetz nicht ausdrücklich wiedergegeben, dort heißt es bloß in Art 140: "Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes." Sicher liest Köhler das Grundgesetz, aber hat er sich vielleicht nicht informiert, was in besagten Weimarer Artikeln steht? So baut Köhler lieber auf den unehrlichen und metaphysischen Satz aus der Präambel des Grundgesetzes: "Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen...". Und so kam es, dass die wiederholt vorgeschlagene öffentliche Diskussion über diese staatsrechtlich ja nicht belanglosen Fragen auf taube Ohren stieß. Wir dokumentieren die Korrespondenz von Bert Steffens mit dem Staatsoberhaupt, die ein bezeichnendes Licht auf die "hinkende" Trennung von Staat und Kirche in Deutschland wirft.
Die gesamte Korrespondenz (PDF-Datei, ca. 598 KB). |
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"West"- und "Ost"-Freidenker – Gemeinsamkeiten, Unterschiede 



Vorbemerkung 
Auf Bitten der "Zentralstelle für Weltanschauungsfragen" der Evangelischen Kirche, die sozusagen "Konkurrenz- und Feindbeobachtung" im kirchlichen Auftrag betreibt, hat der Vorsitzende des Deutschen Freidenker-Verbandes folgenden Beitrag über die jüngere Geschichte der Freidenker in Deutschland verfasst. 

Der Titel dieses Beitrags entspricht nicht der freien Wahl des Autors, sondern gehorcht der Vorgabe des Herausgebers. Trotzdem soll er nicht das Folklore-Genre "Dein Ossi - das unbekannte Wesen" resp. "Der Wessi, das bekannte Unwesen" anreichern. Obwohl es auch bezüglich "Nord"- und "Süd"-Freidenkern ein weites Forschungsfeld gäbe, interessiert das kaum jemanden. Mit "West" und "Ost" scheint landläufig gemeint zu sein, wie sich die aus dem "totalitär geprägten" Osten Gekommenen inzwischen in der "westlichen Demokratie" eingelebt haben. Oder entsprechend zugespitzt aus der Perspektive des Gegenübers: Ob die "West-Kolonialherren-Methoden" auch in der hier verhandelten Organisation wirkungsvoll jede Ost-Identität zunichte gemacht haben. Antworten hierauf hängen nicht nur von der Bereitwilligkeit oder Bockigkeit der Befragten ab. Das aus Geschichte und Erfahrung gespeiste Organisationsverständnis verunmöglicht gegebenenfalls eine glatte Beantwortung entlang geographischen Trennlinien. Die Freidenker entstanden und verstehen sich als Kulturorganisation der Arbeiterbewegung, als "sozialistische Freidenker". Für Sozialisten ist z.B. die Frage von "unten" und "oben", von Klassenzugehörigkeit und Klasseninteresse, belangvoller als die Fragen nach geographischer Herkunft. Dies sei an dieser Stelle nur vorausgeschickt, damit das Nachfolgende besser verstanden oder zumindest eingeordnet wird, und einem vorschnellen "Thema verfehlt"-Urteil vorzubeugen. In diesem Beitrag sollen also zunächst die unterschiedlichen Bedingungen für das Freie Denken im geteilten Deutschland aufgezeigt werden, gefolgt von einer kurzen Geschichte der Freidenker-Vereinigung. Abschließend werden einige wesentliche inhaltliche Positionen des vereinigten Verbandes dargestellt. |
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Die Kirchenvertreter im Südwestrundfunk (SWR) Schwarzröcke auf dem langen Marsch durch die Institutionen ?  In den Aufsichtsgremien der Rundfunkanstalten haben "gesellschaftlich relevante Gruppen und Institutionen" das Recht auf Sitz und Stimme. Neben staatlichen Stellen wie Landtag oder Landesregierung sind dies Berufsverbände, Bildungseinrichtungen und verschiedene andere Interessensvertretungen. Immer dabei sind die evangelische und die katholische Religionsgemeinschaft, sowie andere religiöse Organisationen. Seit dem 1. Oktober 1998 sind die beiden Landessender Süddeutscher Rundfunk (SDR) und Südwestfunk (SWF) aufgegangen im neugegründeten Südwestrundfunk (SWR). Am Beispiel dieses Senders soll einmal genauer untersucht werden, wie die kirchliche Interessensvertretung im Rundfunk in der Realität aussieht. Zunächst einmal fällt auf, daß im SWR die Vertreter der beiden Großkirchen besonders arbeitswütig zu sein scheinen. (Die anderen Religionsvertreter sind allesamt nicht so umtriebig.) Nur als einfaches Mitglied in einem Gremium zu sitzen, scheint die Kirchenleute nicht auszufüllen. Von deren ursprünglich 6 Vertretern waren 5 in Wahlen erfolgreich: 3 erhielten einen Vorsitz, 2 gelangten in den Verwaltungsrat und errangen so 2 weitere Sitze für ihre Organisation. Das ist eine recht eindrucksvolle Bilanz. Dem unbefangenen Beobachter drängt sich da geradezu der Gedanke an Dutschkes "langem Marsch durch die Institutionen" auf. |
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Trennung von Staat und Kirche – jetzt auf die Tagesordnung! Beschluß des DFV-Verbandsvorstandes, Erfurt, 24. Januar 1999 Der Verbandsvorstand ruft alle Gliederungen des Deutschen Freidenker-Verbandes auf, mit vielfältigen Aktionen und Initiativen das zentrale Anliegen des Verbandes in die Öffentlichkeit zu tragen. Die Aktion verfolgt das Ziel, den Forderungen nach Trennung von Staat und Kirche mehr Resonanz zu verschaffen und damit den Verband als |
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