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Selbstbestimmungsrecht und Bundesarbeitsgericht

Heilige Kinderschänder sind’s zufrieden

Nicht aus Zweifel an Gottes Gnade oder der Jungfrauengeburt trat ein 60jähriger Sonderpädagoge in Mannheim aus der Kirche aus. Es war nur seine Enttäuschung über die ‚Missbrauchsfälle‘, also die Sexualstraftaten der Gottesdiener, die ihn 2011 bewogen, die Katholische Kirche zu verlassen. Die war bisher sein Arbeitgeber, und folgte ungnädig dem bekannten Motto „Auge um Auge, Zahn um Zahn“. Der Mann wurde entlassen, und das Bundesarbeitsgericht in Erfurt gab ihm am Donnerstag Recht – ihm, dem Klerus natürlich und seinen Rachegelüsten.

Mit dem Kirchenaustritt habe der Pädagoge die Eignung für eine Weiterbeschäftigung verloren, denn er habe nach kirchlichem Selbstverständnis unmittelbar „Dienst am Menschen“ geleistet. Die katholischen Sexualstraftäter mit ihrem sehr speziellen Verständnis vom Dienst „unmittelbar am Menschen“, besonders am minderjährigen Menschen, müssen sich um ihre gesicherte Existenz in der Kirche keine Gedanken machen. Sie wären ja auch bescheuert, ihren Schoß zu verlassen.

So buchstabiert man eben Rechtsstaat in Deutschland:Die Glaubens- und Gewissensfreiheit des Klägers müsse hinter das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen zurücktreten. Aber über andere Gottesstaaten können sich die Berliner Regierungskanaillen schon künstlich erregen, wenn sie Deutschlands Interessen nicht zu Diensten sind. Denen wird auch mal ganz unkompliziert mit humanitärem Bombardement gedroht, wenn das Obama- oder Merkel-Regime dort die Menschenrechte gefährdet sieht. Sollen wir jetzt auf einen mutigen Staat warten, der auf die Menschrechtsverletzung in Deutschland genauso reagiert? Oder finden sich in Deutschland genügend Demokraten, die dem rechtsfreien Raum bei kirchlichen Arbeitgebern ein Ende setzen?


Foto: Von Christoph Hoffmann – Eigenes Werk, CC BY-SA 2.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=380621