Religions- & Kirchenkritik, Säkulare Szene

Trennung von Staat und Kirche

Trennung von Staat und Kirche – jetzt auf die Tagesordnung – Beschluss des DFV-Verbandsvorstandes

Beschluß des DFV-Verbandsvorstandes, Erfurt, 24. Januar 1999

Der Verbandsvorstand ruft alle Gliederungen des Deutschen Freidenker-Verbandes auf, mit vielfältigen Aktionen und Initiativen das zentrale Anliegen des Verbandes in die Öffentlichkeit zu tragen.

Die Aktion verfolgt das Ziel, den Forderungen nach Trennung von Staat und Kirche mehr Resonanz zu verschaffen und damit den Verband als

Interessenvertretung konfessionsfreier Menschen stärker zu profilieren.

Entscheidend ist, daß dies keine „Vorstands-Aktivität“ ist, sondern alle Gliederungen des Verbandes aktiv werden. Der Verband muß insbesondere „vor Ort“ als eine Kraft erlebbar sein, die sich für die Rechte und Interessen konfessionsfreier Menschen einsetzt.

Die neue Bundesregierung und die sie tragenden Parteien sollen ebenso wie die Fraktionen von PDS und F.D.P. mit den Forderungen der Konfessionsfreien konfrontiert und aufgefordert werden, politische Initiativen zu ergreifen.

Vorrangig geht es um folgende Schwerpunkte:

  • Die Regelschule nach dem Grundgesetz muß die bekenntnisfreie Schule werden.

  • Der staatliche Einzug der Kirchensteuer muß beendet werden, ebenso die staatliche Erfassung des religiösen Bekenntnisses oder Nichtbekennens.

  • In allen Arbeitsverhältnissen muß das Arbeits- und Tarifrecht gleichermaßen gelten.

  • Die verfassungsmäßige Gleichbehandlung von Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften muß endlich gesellschaftliche Realität werden.

  • Die §§ 166 und 218 StGB sind abzuschaffen.

Dies sind traditionelle Forderungen des DFV und der internationalen Freidenker-Bewegung. Sie zielen auf die Nichtdiskriminierung konfessionsfreier Menschen im Bildungsbereich, im beruflichen und sozialen Bereich wie im geamten öffentlichen Leben. Sie dienen der Verwirklichung der Weltanschauungs- und Religionsfreiheit, der Freiheit der Meinungsäußerung und der Kunst sowie der Menschenrechte für die Frau.

Sie sollen die verfassungswidrige Praxis der Ungleichbehandlung von Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften beenden helfen. Dabei legt der Deutsche Freidenker-Verband Wert darauf, daß die Gleichstellung nicht an die Bedingung geknüpft werden darf, daß sich die Gemeinschaft zur „staatsnahen“ Organisation entwickelt, indem sie z. B. als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Verpflichtung zur Wahrnehmung staatlicher Aufgaben übernimmt. Dies würde einen Verstoß gegen die Religions- und Weltanschauungsfreiheit bedeuten, dem die Forderung entgegenzusetzen ist, daß sich auch die Kirchen privatrechtlich organisieren müssen.

Hieraus ergeben sich Aufgabenstellungen, die auf der Bundesebene, der Landes- und der örtlichen Ebene angegangen werden müssen. Der geschäftsführende Verbandsvorstand Material für die inhaltliche Argumentation und Öffentlichkeitsarbeit bereitstellen, und die entsprechenden öffentlichkeitswirksamen Initiativen ergreifen. Er wird sich um ein abgestimmtes Vorgehen mit Organisationen bemühen, die die gleichen Anliegen verfolgen.

Im Hinblick auf die föderalen Zuständigkeiten im Bildungsbereich sind besonders die Landesverbände aufgerufen, eigene Aktionspläne zu entwickeln. Handlungsansätze vor Ort ergeben sich z. B. aus der Situation konfessionsfreier SchülerInnen und dem Eintreten für deren Rechte. Der Verbandsvorstand wird die Aktion regelmäßig auswerten, dem Erfahrungsaustausch soll auch das Verbandsorgan dienen.


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